Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte
Bürgerrechtler und Datenschützer warnen vor dem aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Die Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft bedeutet massive Eingriffe in die Grundrechte. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legt in einer umfassenden Stellungnahme gravierende Gefahren für die Bürgerrechte offen und fordert weitgehende Nachbesserungen. Bereits am 28. und 29. November soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden.
Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Zugriffsrechte für Polizei, Zoll und Geheimdienste gehen deutlich über die bisherige Möglichkeiten hinaus und bauen schützende Hürden in gefährlichem Maße ab. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Länder dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nennt zentrale Kritikpunkte: „Der Gesetzesentwurf macht es unkontrollierbar, wann Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an staatliche Behörden herausgeben dürfen. Bürger werden auch nachträglich nicht über Abfragen informiert. Eine elektronische Schnittstelle für Behörden zur Datenabfrage ohne Genehmigung eines Richters soll eingerichtet werden – das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.“
Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an die Länderchefs: „Der Gesetzesentwurf ist in mehreren Punkten eindeutig verfassungswidrig. Er lässt den Geheimdiensten bei der Identifizierung von Internetnutzern freie Hand – das widerspricht den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, nach denen dies nur bei konkreter Gefahr erfolgen darf. In Anbetracht der massiven strukturellen Defizite beim Verfassungsschutz, die bei den Ermittlungen gegen die NSU ans Tageslicht gekommen sind, halten wir dies für brandgefährlich.“
Die Datenschützer und Bürgerrechtler fordern daher die Mitglieder des Bundesrats auf, den Gesetzesentwurf aufgrund massiver Grundrechtseingriffe, fehlender Schutzrechte für Betroffene und nicht gegebener Verhältnismäßigkeit zu stoppen.