Kosten für Terrorismusbekämpfung belasten ITK-Branche

Das in Kraft getretene Terrorismusbekämpfungsgesetz (TBEG) macht es für Geheimdienste deutlich einfacher, Auskünfte von privaten Unternehmen einzuholen. Neben dem Verfassungsschutz können künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Inland.

Dazu Oliver Süme, Vorstand von eco: „Wir erwarten dadurch eine deutliche Zunahme der Auskunftsersuchen über Daten der Kunden unserer Mitgliedsunternehmen.“ Eco prognostiziert, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Geplant ist nämlich die verdachtsunabhängige und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung aller Verkehrsdaten der Kommunikation der gesamten Bevölkerung – Festnetz, Mobiltelefon, Internet, E-Mail und SMS. „Spätestens zu diesem Zeitpunkt erwarteten wir eine regelrechte Explosion der Zahl der Auskunftsersuchen. Das bedeutet einen erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger“, so Oliver Süme.

„Für die Internetwirtschaft bedeutet der Zuwachs der Anfragen eine ernorme Belastung“, so Oliver Süme weiter. Seit Jahren drängt eco auf eine angemessene Entschädigung für den personellen und technischen Aufwand, den diese Anfragen verursachen. „Es kann nicht angehen, dass Unternehmen immer stärker als Hilfs-Sheriffs der Ermittlungsorgane in Anspruch genommen werden, und der Staat die Kosten auf Dauer auf die Wirtschaft abwälzt. Dies geht vor allem zu Lasten kleiner und mittlerer Unternehmen und zu Lasten der Kunden.“

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