Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen – Kunden haben Recht auf Auszahlung

Kunden von Prepaid-Handys haben ein Recht auf Auszahlung ihres Restguthabens. Die Praxis mancher Mobilfunkbetreiber, nach Ablauf einer Frist das Restgeld einzukassieren, ist rechtlich unzulässig. Darauf wies Bayerns Verbraucherschutzminister Werner Schnappauf hin und appellierte an die Nutzer von Guthabenkarten, ihre Rechte gegenüber den Anbietern geltend zu machen.

Schnappauf: „Die aktuelle Rechtsprechung ist eindeutig und ein klares Signal für mehr Verbraucherschutz. Gerichte haben entschieden, dass das Verfallenlassen von Restguthaben eine unangemessene Benachteiligung der Kunden ist.“ Schnappauf forderte daher alle Prepaid-Anbieter auf, ihre Vertragsklauseln entsprechend zu ändern und nicht durch unnötige Schikanen ihren Kunden das Einfordern des Restguthabens zu erschweren. „Es kann ja wohl nicht sein, dass man aus der Überweisung von ein paar Euros einen Staatsakt macht“, so der Minister. So würden beispielsweise manche Anbieter für die Rücküberweisung des Restguthabens einen schriftlichen, per Post überstellten Antrag sowie die Kopie des Personalausweises verlangen.

Auch wenn die Urteile nur direkt gegenüber den zwei beklagten Anbietern gelten, haben sie Signalwirkung für alle anderen, die ähnlich vorgehen. „Die Möglichkeit, das Guthaben verfallen zu lassen, versteckten die Unternehmen bisher geschickt in ihren Verträgen unter so klangvollen Namen wie „Phonetime“ oder „Messagetime“, so der Minister. Etwa jeder zweite Handynutzer verwendet zum Mobiltelefonieren eine Guthabenkarte (Prepaid), darunter viele Jugendliche. Der Kunde erwirbt hierfür eine SIM-Karte und eine Rufnummer bei einem Netzbetreiber oder Wiederverkäufer. Das im Voraus bezahlte Guthaben kassierte bisher der Anbieter, sofern es nicht innerhalb einer bestimmten Frist abtelefoniert oder erneut aufgeladen wurde. Diese Praxis haben die Gerichte nun untersagt. Der Netzbetreiber kann sich seinerseits auch nicht auf erheblichen Verwaltungsaufwand berufen.

Unter www.verbraucherzentrale-bayern.de kann ein Musterbrief an die Anbieter zur Rückforderung der Guthaben herunter geladen werden.

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