Urteil: Vorratsdatenspeicherung könnte an Kosten scheitern

Ohne eine angemessene Entschädigung sind Telefonnetzbetreiber nicht zur Mitwirkung an der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor. Dieses hatte einem Eilantrag der Telefongesellschaft BT Germany stattgegeben, die gesetzlich geforderten Verbindungsdaten nicht speichern zu müssen.

Grund für die Klage ist die Tatsache, dass sich der Staat den Unternehmen die Anschaffungskosten für die nötige Infrastruktur nicht erstattet. „Das ist ein klares Signal“, sagte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Verbandes BITKOM. „Wenn die Netzbetreiber Daten zur Kriminalitätsbekämpfung bereithalten sollen, muss der Staat die Kosten übernehmen – denn innere Sicherheit ist seine ureigene Aufgabe.“

Allein für die seit diesem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonanbieter bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. Darüber hinaus fehle eine angemessene Entschädigung für die Mitwirkung an staatlichen Abhörmaßnahmen, erklärte Rohleder. „Wenn nicht zügig eine umfassende Kostenerstattung verabschiedet wird, werden weitere Unternehmen klagen – und die gesamte Vorratsdatenspeicherung steht auf der Kippe.“

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