Verbraucherschützer klagen gegen EU-Roaming von O2

Seit dem 15. Juni 2017 dürfen für Gespräche aus der Europäischen Union nach Deutschland keine zusätzlichen Gebühren von Seiten der Anbieter erhoben werden. Telefonieren, Kurznachrichten schreiben und im Internet surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie wie vergleichbare Leistung im Inland.

Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diese Vorgehensweise will der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) nun gerichtlich untersagen lassen.

Verbraucherschutz klagt gegen EU-Roaming von O2

Aus Sicht der Verbraucherschützer gelten die neuen Regelungen automatisch für alle Kunden. Eine Bitte auf Umstellung sei daher nicht zulässig. Da eine Abmahnung nicht fruchtete, will der Verband nun gerichtliche Schritte gegen O2 einleiten.

O2-Kunden könnten nur dann von den neuen Roaming-Vorschriften profitieren, wenn sie aktiv per SMS in diesen neuen Roaming-Tarif wechseln – so informiert O2 auf seiner Internetseite. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben.

Nach Ansicht des Vzbv verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies steht nach Ansicht der Verbraucherschützer jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang.

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