Abgründe beim PC-Kauf im Versandhandel

Anonyme Testkäufer sollten im Auftrag des Computermagazins ct Komplett-PCs mit DVD-Laufwerk und TV-Ausgang im Versandhandel einkaufen. Schlechte Beratung, späte Lieferung und bedenkliche Geschäftsbedingungen sind das Fazit in der aktuellen Ausgabe 23/2000.

Getestet wurden Qualität der Beratung, Güte der gelieferten Geräte und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Der PC sollte nicht mehr als 3000 Mark kosten, ein DVD-Laufwerk enthalten und die Möglichkeit bieten, Filme auf dem Fernseher anzusehen. Dazu benötigt man neben dem DVD-Laufwerk einen TV-Ausgang und eine Abspielsoftware, den so genannten DVD-Decoder.

Bei der Beratung versuchten die Verkäufer konsequent, den Anrufern teurere Systeme aufzuschwatzen, ohne das Preislimit von 3000 Mark zu beachten. Die ct-Redaktion hätte bei den Beratern mehr technisches Know-how erwartet, stieß jedoch auf viel Halb- und Nichtwissen. Nicht einmal die Kenntnis des eigenen Produktangebotes kann vorausgesetzt werden. So konnte kaum ein PC die Anforderungen erfüllen.

Groß war auch die Enttäuschung bei der Überprüfung der AGB durch einen Rechtsanwalt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen enthalten sie eine Vielzahl von unzulässigen, zumindest aber höchst bedenklichen Regeln. Mit besonders vielen ungültigen Bestimmungen zum Nachteil des Kunden glänzt der Versender Gateway. Lediglich Insight/Computer Profis und HOT sind offenbar mehr um Kulanz bemüht und erfreuen durch recht kundenfreundliche Geschäftsbedingungen.

Die größte Überraschung war der Vertrieb illegaler Windows-Versionen durch die Firma Syncron. Die Software wurde ohne Handbuch und Echtheitszertifikat ausgeliefert. Ein weißer Aufkleber mit der Seriennummer klebte direkt auf der CD-Hülle. Laut Microsoft handelt es sich dabei um ein manipuliertes Produkt, das zudem mit einem gefälschten Produkt-Key ausgeliefert wurde. Microsoft wird nun rechtliche Schritte gegen den Händler einleiten.

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