Urteil: Anbieter darf SIM nicht mit PIN versenden

Mobilfunk-Unternehmen in Deutschland müssen Telefonkarten (SIM-Karten) und PIN-Nummern getrennt an ihre Kunden versenden, um damit einen Missbrauch durch unberechtigte Dritte zu verhindern. Das hat das Landgericht Rottweil entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann bei seinem Mobilfunk-Anbieter eine zweite Telefonkarte bestellt. Ein Mitarbeiter der Firma schickte ihm die so genannte SIM-Karte zusammen mit der PIN-Nummer und der neuen Telefonnummer in einem Briefkuvert zu. Doch statt des Adressaten nahm dessen Ex-Frau, die immer noch im gleichen Haushalt wohnte, die Lieferung entgegen. Sie steckte die SIM-Karte in ihr altes Handy und ließ es frei schalten.

In den nächsten Wochen nutzte die dreiste Dame die zweite Telefonkarte für ausgiebige Telefonate mit ihrem neuen Freund. Vor ihrem Ex-Mann verheimlichte sie alles und entsorgte die Rechnungen, ohne zu zahlen. Als die Verbindlichkeiten auf 5.420 Euro angewachsen waren, ließ der Netzbetreiber den Anschluss sperren. Bezahlen sollte allerdings der Mann. Schließlich sei er der Vertragspartner, so das Unternehmen. Als der sich weigerte, landete der Fall vor Gericht.

Das LG Rottweiler wies die Klage des Mobilfunk-Netzbetreibers jedoch ab. Dadurch, dass der Anbieter gegen eine vertragliche Schutzpflicht verstoßen habe, so das Urteil, sei der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit worden. Das Unternehmen habe es nämlich versäumt, seinen Kunden vor dem Kartenmissbrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen.

Denn Schutzmaßnahmen seien heutzutage in Fällen, in denen Missbrauchsgefahr bestehe und diese zu exorbitant hohen Kosten führen könne, eine Selbstverständlichkeit, so die Richter. Das Mobilfunk-Unternehmen hätte die SIM-Karte und die PIN-Nummer getrennt und zeitlich versetzt übersenden müssen. Zumindest hätte es aber auf einen Postident-Dienst zurückgreifen müssen, der eine sichere Identifikation des Empfängers mittels Ausweis und Unterschrift gewährleistet hätte.

(Urt. v. 21.1.2005 – 1 O 26/04)

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